Bei der Eingabe von Text und Daten in generative KI-Modelle ist darauf zu achten, dass weder fremdes geistiges Eigentum noch Datenschutzbestimmungen verletzt werden.
Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Prompts
Grundsätzlich gilt, dass urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Teile davon, nur in Prompts verwendet werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass diese nur als Eingabedaten und nicht zum Training der KI verwendet werden. Dies ist zB. der Fall, wenn es sich um rein lokale selbst gehostete KI-Systeme handelt, oder die Nutzungsbedingungen von Drittsystemen die weitere Nutzung der Eingabedaten durch Dritte ausschließen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ist beispielsweise das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Artikeln in Prompts zum Zweck der Zusammenfassung zulässig.
Trainieren von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken
Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke als Trainingsdaten zu wissenschaftlichen (nicht-kommerziellen) Forschungszwecken ist nur zulässig, sofern das KI-Modell rein lokal (nicht öffentlich) ist.
Verwendung von KI für (Abschluss-) Arbeiten und Publikationen
Jede Verwendung von KI-Tools bei der Abfassung von wissenschaftlichen Manuskripten (Abschlussarbeiten, Publikationen, Forschungsprojektanträgen) muss offengelegt werden. Siehe dazu „Richtlinie der Medizinischen Universität Graz über Standards für gute wissenschaftliche Praxis“, Seite 8.
Zusätzlich ist die Richtlinie zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu beachten.